Übersetzung aus dem Englischen. Massgebend ist die englische Fassung (Ziffer 16.9 des MSA).
Diese Bedingungen gelten, wenn relyd zusätzlich zum Abonnement Dienstleistungen erbringt. Beispiele sind Onboarding, Konfiguration, Datenmigration, Schulungen oder individuelle Einrichtungsarbeiten (zusammen „Professional Services“). Sie sind Bestandteil des Master Subscription Agreement („MSA“). Im MSA definierte Begriffe haben hier dieselbe Bedeutung.
1. Umfang
1.1 Umfang, Ergebnisse, Zeitplan und Vergütung der Professional Services werden im Bestellformular oder in einem vom Kunden schriftlich angenommenen Angebot festgelegt („Leistungsbeschreibung“).
1.2 Sofern die Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht:
- werden Professional Services nach Aufwand erbracht;
- schuldet relyd die sorgfältige Ausführung der vereinbarten Arbeiten, nicht einen bestimmten Erfolg.
2. Mitwirkung des Kunden
2.1 Der Kunde stellt die vernünftigerweise erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig und in der vereinbarten Form zur Verfügung. relyd kann dafür eine Checkliste bereitstellen.
2.2 Bei Datenmigrationen stellt der Kunde die Quelldaten mindestens zwei (2) Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin im vereinbarten Format zur Verfügung. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Daten verantwortlich sowie dafür, dass er zu deren Übermittlung berechtigt ist.
2.3 Der Kunde erstellt vor der Übergabe eine eigene Sicherung aller Quelldaten.
2.4 Wirkt der Kunde nicht wie vereinbart mit, kann relyd die betroffenen Arbeiten verschieben und den dadurch verursachten Mehraufwand zu den vereinbarten Sätzen verrechnen. Beispiele sind nicht rechtzeitig gelieferte Daten, Daten im falschen Format oder unvollständige Daten sowie nicht verfügbare Ansprechpersonen.
3. Termine
3.1 Termine werden schriftlich vereinbart (E-Mail genügt). Remote-Sitzungen finden über ein mit dem Kunden vereinbartes Werkzeug für Videokonferenzen oder Bildschirmfreigabe statt.
3.2 Der Kunde kann einen Termin bis zwei (2) Arbeitstage vorher kostenlos verschieben oder absagen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann relyd 50 % der für den Termin reservierten Zeit verrechnen.
4. Zugriff auf den Arbeitsbereich
4.1 Soweit die Arbeiten es erfordern, ermächtigt der Kunde Mitarbeitende von relyd, für die Dauer der Professional Services auf seinen Arbeitsbereich zuzugreifen.
4.2 Der Zugriff durch Mitarbeitende von relyd:
- ist auf das für die Aufgabe Erforderliche beschränkt;
- wird protokolliert;
- unterliegt den Vertraulichkeitspflichten des MSA.
Bearbeitet relyd dabei Personendaten, gilt der AVV (DPA).
5. Abnahme und Mängel
5.1 Sieht die Leistungsbeschreibung Arbeitsergebnisse vor, prüft der Kunde diese innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Lieferung und meldet wesentliche Mängel schriftlich. Arbeitsergebnisse gelten als abgenommen, wenn innerhalb dieser Frist keine Mängel gemeldet werden oder wenn der Kunde sie produktiv nutzt.
5.2 relyd behebt gemeldete Mängel an seinen Arbeitsergebnissen innert angemessener Frist kostenlos.
6. Beizug von Subunternehmern
relyd kann für die Erbringung der Professional Services qualifizierte Subunternehmer beiziehen, zum Beispiel Implementierungspartner. relyd bleibt für deren Leistung verantwortlich. Haben Subunternehmer Zugang zu Personendaten, werden sie gemäss AVV (DPA) als Unterauftragsverarbeiter beigezogen.
7. Vergütung
Professional Services werden gemäss Leistungsbeschreibung verrechnet:
- Arbeiten nach Aufwand monatlich nachträglich;
- Arbeiten zum Festpreis wie vereinbart.
Für Rechnungsstellung und Zahlung gelten die Verkaufsbedingungen (Terms of Sale).
8. Haftung
Die Haftung für Professional Services richtet sich nach Ziffer 13 des MSA. Die Vergütung für Professional Services wird an die Haftungshöchstgrenze angerechnet.