Übersetzung aus dem Englischen. Massgebend ist die englische Fassung (Ziffer 16.9 des MSA).
Diese Verkaufsbedingungen regeln Bestellung, Preise, Rechnungsstellung und Zahlung des Dienstes von relyd. Sie sind Bestandteil des Master Subscription Agreement („MSA“). Im MSA definierte Begriffe haben hier dieselbe Bedeutung.
1. Bestellungen
1.1 Eine Bestellung erfolgt, wenn der Kunde:
- den Bestellvorgang im Dienst abschliesst,
- seinen Plan oder seine Module im Dienst ändert oder
- ein Bestellformular unterzeichnet.
Die Bestellung ist angenommen, wenn relyd sie per E-Mail bestätigt oder den bestellten Plan aktiviert.
1.2 Das Bestellformular nennt Plan, Module, Anzahl Benutzer oder andere Mengenmerkmale, Abonnementslaufzeit, Währung und Gebühren.
2. Preise und Währung
2.1 Es gelten die im Bestellformular genannten Preise oder, falls keine genannt sind, die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung von relyd veröffentlichten Preisliste.
2.2 Die Preise werden in der Währung der Region des Kunden verrechnet: USD, EUR, CHF oder GBP, wie im Bestellformular angegeben.
2.3 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und ähnliche Steuern. Diese werden zum anwendbaren Satz hinzugefügt, soweit relyd zu deren Erhebung verpflichtet ist. Gilt das Reverse-Charge-Verfahren, rechnet der Kunde die Steuer selbst ab. Der Kunde gibt seine korrekte Mehrwertsteuer- oder Steueridentifikationsnummer an.
2.4 Ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, von einer Zahlung Steuern einzubehalten, zahlt er die zusätzlichen Beträge, die erforderlich sind, damit relyd den vollen Rechnungsbetrag erhält. Der Kunde legt die amtlichen Belege für die einbehaltene Steuer vor.
3. Preisänderungen
relyd kann seine Preise mit Wirkung auf die nächste Verlängerung eines Abonnements ändern. relyd kündigt dies mindestens dreissig (30) Tage im Voraus an. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er vor Inkrafttreten der neuen Preise gemäss Ziffer 9.2 des MSA auf die Verlängerung verzichten.
4. Planänderungen
4.1 Upgrades. Upgrades (zusätzliche Benutzer, Module oder ein höherer Plan) werden sofort wirksam. Sie werden für den Rest der laufenden Abrechnungsperiode anteilig verrechnet.
4.2 Downgrades. Downgrades werden zu Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung den reduzierten Plan nicht überschreitet, zum Beispiel durch Deaktivieren von Benutzern. Daten in nicht mehr abonnierten Modulen bleiben bis zum Ende des Abonnements gespeichert, sind aber über diese Module nicht mehr zugänglich.
5. Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Abonnementsgebühren werden für jede Abrechnungsperiode (monatlich oder jährlich) im Voraus verrechnet. Allfällige nutzungsabhängige Gebühren werden nachträglich verrechnet.
5.2 Die Zahlung erfolgt:
- über das im Dienst hinterlegte Zahlungsmittel, etwa eine Karte oder eine Lastschrift, die über den Zahlungsdienstleister von relyd abgewickelt wird; oder
- per Banküberweisung, sofern im Bestellformular vereinbart.
relyd speichert keine vollständigen Kartennummern.
5.3 Per Banküberweisung bezahlte Rechnungen sind innert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern das Bestellformular nichts anderes vorsieht.
5.4 Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und im Dienst oder per E-Mail bereitgestellt.
6. Vorausbezahltes KI-Guthaben
6.1 Bestimmte Funktionen der künstlichen Intelligenz werden einem vorausbezahlten Guthaben („KI-Guthaben“) belastet, das der Kunde im Dienst aufladen kann. Der Preis pro Nutzung wird im Dienst angezeigt.
6.2 KI-Guthaben ist nicht übertragbar. Es kann nicht in Geld umgetauscht werden. KI-Guthaben ist zwölf (12) Monate ab der Aufladung gültig. Nicht genutztes Guthaben wird nicht zurückerstattet, auch nicht bei Vertragsende.
6.3 Ist das Guthaben aufgebraucht, funktionieren die betroffenen KI-Funktionen nicht mehr, bis das Guthaben aufgeladen wird. Der übrige Dienst ist davon nicht betroffen.
7. Zahlungsverzug
7.1 Wird ein Betrag bei Fälligkeit nicht bezahlt, sendet relyd eine Zahlungserinnerung. relyd kann auf überfällige Beträge Verzugszinsen zum gesetzlichen Satz für Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr verlangen, der nach dem auf das MSA anwendbaren Recht gilt, zuzüglich einer allfälligen gesetzlichen Entschädigung für Beitreibungskosten. Für relyd Limited ist dies der Satz nach den European Communities (Late Payment in Commercial Transactions) Regulations 2012 (Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank plus acht Prozentpunkte).
7.2 Bleibt ein Betrag vierzehn (14) Tage nach der Zahlungserinnerung unbezahlt, kann relyd den Zugang zum Dienst nach einer weiteren Ankündigung mit einer Frist von sieben (7) Tagen bis zum Zahlungseingang sperren. Während der Sperre:
- bleiben die Kundendaten erhalten;
- kann sich der Kontoinhaber weiterhin anmelden, um die Rechnung zu begleichen und Daten zu exportieren.
7.3 Bleibt ein Betrag sechzig (60) Tage nach Fälligkeit unbezahlt, kann relyd das Abonnement gemäss Ziffer 9.4 des MSA aus wichtigem Grund kündigen.
7.4 Angemessene und belegte Inkassokosten können dem Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang belastet werden.
8. Rückerstattungen
Gebühren werden nicht zurückerstattet, ausser das MSA oder das Service Level Agreement sieht ausdrücklich eine Rückerstattung oder Gutschrift vor. Dazu gehört eine anteilige Rückerstattung bei einer wesentlichen Änderung des Dienstes oder bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
9. Bestrittene Rechnungen
Der Kunde erhebt Einwände gegen eine Rechnung schriftlich und begründet innert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum. Einen unbestrittenen Teil bezahlt der Kunde fristgerecht.