Übersetzung aus dem Englischen. Massgebend ist die englische Fassung (Ziffer 16.6).
Diese Partnervereinbarung («Vereinbarung») regelt die Teilnahme am Partnerprogramm von relyd («Programm»). Sie wird geschlossen zwischen der in Ziffer 2 genannten relyd-Gesellschaft («relyd», «wir») und dem Unternehmen, das sich für das Programm bewirbt und aufgenommen wird («Partner», «Sie»). Mit dem Absenden der Bewerbung und der Annahme dieser Vereinbarung bestätigen Sie, dass Sie für ein Unternehmen handeln und es verpflichten dürfen.
1. Begriffe
- Dienst: die Cloud-Plattform von relyd gemäss dem Master Subscription Agreement (MSA).
- Empfehlungspartner: ein Partner der ersten Stufe des Programms, der den Dienst empfiehlt.
- Zertifizierter Partner: ein Partner, der die Schulung und Zertifizierung von relyd abgeschlossen hat und für Kunden zusätzlich den Dienst einrichtet und den Support der ersten Stufe leistet.
- Empfohlener Kunde: ein Kunde, der dem Partner nach Ziffer 4 zugeordnet ist.
- Vermittelter Kunde: ein Kunde, den relyd nach Ziffer 8 an einen zertifizierten Partner weitergibt.
- Partnerlink und Partnercode: der persönliche Link und Code, den relyd dem Partner für die Zuordnung zur Verfügung stellt.
- Netto-Aboumsatz: die Abonnementgebühren für den Dienst, die relyd einem Kunden in Rechnung gestellt und von ihm erhalten hat, zuzüglich der Servicegebühr von relyd auf KI-Guthaben und Aufladungen der Wallet (der Aufschlag, den relyd auf die weiterverrechnete KI-Nutzung erhebt, derzeit fünf Prozent (5 %)); jeweils ohne Mehrwertsteuer und ähnliche Steuern, die KI-Nutzung selbst, Einrichtungs- und Dienstleistungshonorare, Gebühren Dritter, Rückerstattungen, Gutschriften und Rückbuchungen.
- Partnerkonto: der eigene Arbeitsbereich des Partners im Dienst, nach Ziffer 3.4 kostenlos.
2. Vertragspartei
Der Hauptsitz von relyd befindet sich an der Breitfeldstrasse 8, 9015 St. Gallen, Schweiz.
2.1 Vertragspartei des Partners ist:
- relyd Limited, 3 Ballsbridge Park, Dublin, D04 C7H2, Irland, wenn der Partner seinen Sitz in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz oder in Liechtenstein hat;
- relyd Inc., eine Gesellschaft nach dem Recht von Delaware, 28-07 Jackson Ave, New York, NY 11101, USA, wenn der Partner seinen Sitz in einem anderen Land hat.
2.2 «relyd» meint nur die jeweilige Vertragspartei. Sie zahlt die Provisionen, unabhängig davon, welche relyd-Gesellschaft dem empfohlenen Kunden Rechnung stellt.
3. Aufnahme
3.1 Jedes Unternehmen kann sich bewerben, aus jedem Land. relyd prüft jede Bewerbung und kann sie ohne Begründung ablehnen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
3.2 Ein Empfehlungspartner ist aufgenommen, sobald relyd die Bewerbung schriftlich bestätigt (E-Mail genügt).
3.3 Ein zertifizierter Partner muss zusätzlich die Schulung von relyd abschliessen, die Zertifizierung bestehen und sie alle zwölf (12) Monate erneuern. Die Zertifizierung steht in jedem Land offen. Der Partner prüft vor jeder Einrichtung, ob der Dienst die lokalen Anforderungen des Kunden erfüllt (zum Beispiel Steuern, E-Rechnung und Lohn), und meldet relyd fehlende Lokalisierungen; über Erweiterungen entscheidet relyd nach eigenem Ermessen.
3.4 Jeder Partner erhält für die Dauer dieser Vereinbarung ein kostenloses Partnerkonto für sein eigenes Unternehmen. Für das Partnerkonto gelten das MSA und die Richtlinien. Das Partnerkonto ist kein empfohlener Kunde und löst keine Provision aus.
4. Zuordnung
4.1 Ein Kunde wird dem Partner zugeordnet, wenn vor seinem ersten bezahlten Abonnement:
- der Kunde sich über den Partnerlink registriert oder bei der Registrierung den Partnercode eingibt; oder
- der Partner den Interessenten bei relyd registriert (Deal-Registrierung) und relyd die Registrierung bestätigt.
4.2 Eine Zuordnung gilt neunzig (90) Tage ab dem ersten Besuch über den Partnerlink, der Registrierung oder der bestätigten Deal-Registrierung. Schliesst der Kunde in dieser Zeit kein bezahltes Abonnement ab, entfällt die Zuordnung.
4.3 Bestehen mehrere Zuordnungen, gilt die erste gültige. relyd entscheidet nach Treu und Glauben anhand seiner Aufzeichnungen; diese gelten, solange der Partner nichts anderes nachweist.
4.4 Keine Zuordnung entsteht für (a) bestehende Kunden von relyd, (b) Kunden, die in den neunzig (90) Tagen vor der Zuordnung nachweislich mit relyd in Kontakt waren, (c) den Partner selbst, mit ihm verbundene Unternehmen und seine Mitarbeitenden sowie (d) Kunden, die unter Verletzung dieser Vereinbarung gewonnen wurden.
5. Provision
5.1 relyd zahlt dem Partner folgenden Anteil am Netto-Aboumsatz jedes empfohlenen oder vermittelten Kunden:
| Partnerstufe | Kunde | Anteil | Dauer |
|---|---|---|---|
| Empfehlungspartner | Empfohlener Kunde | 20 % | die ersten zwölf (12) Monate des bezahlten Abonnements |
| Zertifizierter Partner | Empfohlener Kunde | 25 % | solange der Kunde abonniert und der Partner zertifiziert bleibt |
| Zertifizierter Partner | Vermittelter Kunde | 10 % | solange der Kunde abonniert und der Partner zertifiziert bleibt |
5.2 Wird ein Empfehlungspartner zertifizierter Partner, erhält er für seine bestehenden empfohlenen Kunden ab dem nächsten Quartal den Anteil eines zertifizierten Partners.
5.3 Einrichtungs- und andere Honorare, die ein zertifizierter Partner direkt mit dem Kunden vereinbart, gehören vollständig dem Partner. relyd erhält daran keinen Anteil.
5.4 relyd legt die Preise des Dienstes fest. Der Partner darf im Namen von relyd keine Rabatte gewähren.
6. Auszahlung
6.1 Provisionen werden quartalsweise abgerechnet. Innert dreissig (30) Tagen nach Ende jedes Kalenderquartals erstellt relyd eine Abrechnung und eine Gutschrift für die im Quartal verdienten Provisionen. Der Partner ist mit der Abrechnung per Gutschrift einverstanden und stellt für dieselben Beträge keine eigene Rechnung.
6.2 Eine Provision ist erst verdient, wenn der Kunde die zugrunde liegende Rechnung bezahlt hat und seit dieser Zahlung sechzig (60) Tage vergangen sind.
6.3 relyd zahlt auf das vom Partner angegebene Bankkonto, in der Währung der Kundenrechnung. Liegen die Provisionen eines Quartals unter fünfzig (50) Einheiten dieser Währung (zum Beispiel CHF 50, EUR 50 oder USD 50), werden sie ins nächste Quartal übertragen.
6.4 Erstattet relyd einen Betrag zurück, schreibt ihn gut oder verliert ihn durch eine Rückbuchung, wird die zugehörige Provision mit der nächsten Zahlung verrechnet oder ist zurückzuzahlen.
6.5 Jede Partei trägt ihre eigenen Steuern. Der Partner gibt seine Mehrwertsteuernummer oder Steueridentifikation an und reicht die nötigen Steuerformulare ein, wenn relyd sie verlangt (zum Beispiel IRS-Formular W-9 oder W-8BEN-E für relyd Inc.). Gilt das Reverse-Charge-Verfahren, steht dies auf der Gutschrift. Ohne die nötigen Angaben kann relyd die Zahlung zurückhalten.
7. Leistungen zertifizierter Partner
7.1 Ein zertifizierter Partner richtet den Dienst für seine Kunden ein und leistet den Support der ersten Stufe (Bedienung, Einrichtung, Datenübernahme). relyd leistet den Support der zweiten und dritten Stufe (Fehler, Infrastruktur) über einen Partner-Supportkanal und strebt eine Antwort innert eines (1) Arbeitstags an.
7.2 Für seine eigenen Leistungen schliesst der zertifizierte Partner einen Vertrag direkt mit seinem Kunden. relyd ist nicht Partei dieses Vertrags und haftet nicht für die Leistungen des Partners.
7.3 Der Partner greift auf den Arbeitsbereich eines Kunden nur als vom Kunden eingeladener Benutzer zu und nur so weit, wie der Kunde es erlaubt. relyd gewährt dem Partner nie Zugriff über eigene Verwaltungsfunktionen.
7.4 Bearbeitet der Partner Personendaten im Auftrag des Kunden, schliessen Partner und Kunde einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
8. Vermittelte Kunden
8.1 relyd kann Anfragen nach Einrichtungshilfe an zertifizierte Partner weitergeben, insbesondere nach Region, Sprache und Schwerpunkt. relyd gibt Kontaktdaten nur mit Einwilligung des Interessenten weiter.
8.2 Der Partner nimmt eine weitergegebene Anfrage innert zwei (2) Arbeitstagen an oder lehnt sie ab. Antwortet er nicht, kann relyd die Anfrage einem anderen Partner geben. Der Partner teilt relyd das Ergebnis mit.
8.3 Ein Anspruch auf Anfragen besteht nicht. relyd kann ein Verzeichnis der zertifizierten Partner mit Name, Region, Sprachen und Schwerpunkt veröffentlichen.
9. Pflichten des Partners
9.1 Der Partner beschreibt den Dienst zutreffend und auf Grundlage der Dokumentation. Er gibt im Namen von relyd keine Zusagen, Garantien oder Aussagen ab, die über die Dokumentation und die Richtlinien hinausgehen.
9.2 Der Partner hält alle anwendbaren Gesetze ein, insbesondere zu Werbung, unlauterem Wettbewerb, E-Mail-Marketing, Datenschutz und Korruptionsbekämpfung. Werbebotschaften versendet er nur mit gültiger Rechtsgrundlage.
9.3 Der Partner registriert keine Domains, Konten in sozialen Medien oder App-Namen mit «relyd» und bietet in bezahlter Suchmaschinenwerbung (zum Beispiel Google Ads oder Microsoft Advertising) nicht auf das Stichwort «relyd», ausser relyd stimmt schriftlich zu.
9.4 Der Partner setzt keine Unterpartner ein und gibt keinen Teil seiner Provision an Kunden weiter.
10. Marken
10.1 relyd räumt dem Partner für die Dauer dieser Vereinbarung das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und widerrufliche Recht ein, Name und Logo «relyd» zur Vermarktung des Dienstes zu verwenden, gemäss den Vorgaben von relyd.
10.2 Der Partner erweckt nicht den Eindruck, er sei relyd oder handle in dessen Namen.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Jede Partei ist für die Personendaten verantwortlich, die sie im Programm für eigene Zwecke bearbeitet (zum Beispiel Kontaktdaten von Interessenten und Daten zur Zuordnung). Jede Partei hält das anwendbare Datenschutzrecht ein.
11.2 relyd teilt dem Partner mit, welche seiner empfohlenen und vermittelten Kunden aktiv sind und wie hoch die Provisionen sind. relyd gewährt dem Partner keinen Zugriff auf Kundendaten im Sinne des MSA.
11.3 Jede Partei behandelt nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich, insbesondere individuell vereinbarte Preise, Abrechnungen und Schulungsinhalte, und verwendet sie nur für diese Vereinbarung. Diese Pflicht gilt drei (3) Jahre über das Ende der Vereinbarung hinaus.
12. Verhältnis der Parteien
12.1 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Der Partner kann relyd nicht verpflichten.
12.2 Das Programm ist nicht exklusiv und gewährt kein Gebiet. relyd kann den Dienst direkt verkaufen und in derselben Region mit anderen Partnern zusammenarbeiten.
13. Dauer und Kündigung
13.1 Diese Vereinbarung gilt auf unbestimmte Zeit. Jede Partei kann sie mit einer Frist von dreissig (30) Tagen auf Ende eines Monats per E-Mail kündigen.
13.2 Jede Partei kann sie fristlos kündigen, wenn die andere Partei sie schwer verletzt und eine behebbare Verletzung nicht innert vierzehn (14) Tagen nach Mahnung behebt.
13.3 Nach der Kündigung gilt:
- mit dem Tag, an dem die Kündigung wirksam wird, verfallen alle Provisionen, für jede Partnerstufe und jeden empfohlenen oder vermittelten Kunden; aus Zahlungen von Kunden nach diesem Tag entsteht keine Provision;
- Provisionen aus Zahlungen von Kunden vor diesem Tag werden nach Ziffer 6 ausgezahlt, sobald sie verdient sind;
- das Partnerkonto wird in ein reguläres bezahltes Abonnement überführt oder endet; der Partner kann seine Daten nach dem MSA exportieren;
- der Partner verwendet Name und Logo von relyd nicht mehr.
14. Haftung
14.1 Keine Partei haftet für indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14.2 Die gesamte Haftung von relyd aus dieser Vereinbarung ist auf die Provisionen begrenzt, die dem Partner in den zwölf (12) Monaten vor dem schadenbegründenden Ereignis ausgezahlt wurden.
14.3 Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht, soweit das Gesetz sie nicht zulässt.
15. Änderungen
15.1 relyd kann das Programm und diese Vereinbarung, einschliesslich der Provisionssätze, mit einer Frist von dreissig (30) Tagen per E-Mail ändern. Bereits verdiente Provisionen werden durch Änderungen nicht gekürzt.
15.2 Ist der Partner mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er die Vereinbarung vor deren Inkrafttreten kündigen.
16. Allgemeines
16.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
- Ist relyd Limited Vertragspartei, gilt irisches Recht; ausschliesslich zuständig sind die Gerichte in Dublin, Irland.
- Ist relyd Inc. Vertragspartei, gilt das Recht des Bundesstaats New York; ausschliesslich zuständig sind die staatlichen und Bundesgerichte im New York County, New York.
16.2 Abtretung. Der Partner darf diese Vereinbarung oder seine Ansprüche nicht ohne Zustimmung von relyd abtreten. relyd kann sie an eine andere relyd-Gesellschaft übertragen.
16.3 Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung regelt das Programm abschliessend. Für das Partnerkonto und den Dienst gelten das MSA und die Richtlinien.
16.4 Teilnichtigkeit. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest der Vereinbarung gültig; die Parteien ersetzen die Bestimmung durch eine wirksame, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.
16.5 Mitteilungen. Mitteilungen erfolgen per E-Mail an die Adresse, die der Partner in der Bewerbung angegeben hat, und, für Mitteilungen an relyd, an partner@relyd.co.
16.6 Sprache. Diese Vereinbarung ist auf Englisch abgefasst. Übersetzungen dienen nur der Information; massgebend ist die englische Fassung.